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DIEBO - TEILE  OFF ROAD

Allgemeine Verkaufs-  und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.  Wir  weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir auch in Zukunft mit  unseren Geschäftspartnern (Besteller) nur dann Geschäfte tätigen  werden, wenn diesen unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen  zugrunde  gelegt sind.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur anerkannt,  wenn und soweit wir uns ausdrücklich schriftlich hiermit einverstanden  erklärt haben. Auch wenn der  Besteller abweichende Geschäftsbedingungen  zugrunde legt, gelten spätestens mit dem Empfang der Ware unsere Allgemeinen  Verkaufs- und Lieferbedingungen als vereinbart.

2. Vertragsschluß
2.1.
Der  Besteller ist an die mündliche oder schriftliche Bestellung gebunden.
2.2
Nebenabreden oder Erklärungen im Rahmen der Verkaufsberatung etc. wie auch alle sonstigen Vereinbarungen, z.B. die Zusicherung von  Eigenschaften  der zu liefernden Sachen und Vertragsänderungen sind für uns nur  verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erklärt oder bestätigt  worden sind.
2.3.
Eine Haftung für technische oder  sonstige Beratung durch uns oder unsere Beauftragten können wir nicht übernehmen, es sei denn, uns oder unseren Beauftragten falle Vorsatz oder grobes Verschulden zur Last.

3. Preise
Die Preisbildung erfolgt  in EURO-Währung und ist bei Angeboten freibleibend.  Berechnet werden die am Liefertag gültigen Preise. Sie gelten nach unserer Wahl ab unserem Lager oder ab Werk unseres Lieferanten. Verpackungs-, Fracht-, Porto-  und Versicherungskosten sind darin nicht enthalten.

4. Lieferung, Versand
Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr  des Bestellers bzw. Empfängers, so daß etwaige  Beschädigungen  der Ware auf dem Transport zu seinen Lasten gehen. Die Gefahr geht auf den  Besteller bzw. Empfänger über, sobald wir die Ware dem Spediteur,  dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung  der Sendung bestimmten  Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Der Versand erfolgt gegen Nachnahme.  Ab der dritten ordentlichen Bestellung liefern wir bis auf Widerruf auf Rechnung.
Zahlungen auf Rechnung  sind ohne Skonto- oder sonstigen Abzug sofort nach  Rechnungserhalt zu leisten.
 

 

4.1
Wir sind zur Teillieferung berechtigt.
4.2
Wir berechnen keinen Versand- bzw.  Verpackungsaufwand, lediglich die auch  uns vom Transportunternehmen in Rechnung gestellte Kosten.

5. Annahmeverzug
Wenn der Besteller nach Ablauf der ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme  verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt nicht abnehmen  zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz  wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger  als einen  Monat dauert, hat der Besteller pro Monat 2% des Bestellpreises  ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen.
Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Annahmeverzug können  wir 25% des Bestellpreises ohne  Abzüge fordern, sofern der Besteller  nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in  Höhe der Pauschale entstanden ist. Im übrigen bleibt uns die Geltendmachung  eines höheren  nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten  aus unserem Vertragsverhältnis unser Eigentum.

7. Gewährleistung
Jegliche Mängel oder Beanstandungen müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die  beim Besteller durch natürliche  Abnutzung, normalen Verschleiss oder  unsachgemäße Behandlung oder Einbau entstanden sind.
Als Gewährleistung kann der Besteller grundsätzlich zunächst  Nachbesserung verlangen. Wir können statt  nachzubessern eine Ersatzsache  liefern. Voraussetzung ist in beiden Fällen, daß der Besteller  oder Empfänger uns zuvor auf seine Kosten die gelieferte Ware in unseren  Geschäftsräumen oder den  Geschäftsräumen des Herstellers  zur Begutachtung zur Verfügung stellt.
Der Besteller kann Ersatzlieferung verlangen, wenn wir die Nachbesserung  verweigern oder binnen eines Monats nach Mängelrüge mit der  Nachbesserung  nicht beginnen.
Der Besteller kann Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung  des Preises (Minderung) verlangen, wenn wir die Ersatzlieferung verweigern  oder nicht innerhalb  einer angemessenen Frist erbringen.
Eine weitergehende Haftung unserseits, insbesondere für mittlere Schäden,  Lieferfristüberschreitung, sowie für entstandene
 

 

 

Lohn- oder sonstige Kosten besteht nicht. Etwas anderes gilt lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Im  Garantiefall besteht unserseits vor Überprüfung der beanstandeten  Ware durch den jeweiligen Hersteller keine Verpflichtung zur kostenlosen Vorablieferung. Gewährleistungszeitraum für neue Ersatzteile sowie  gebrauchte Kraftfahrzeuge max. 12 Monate, Gewährleistung für gebrauchte Ersatzteile max. 12 Monate.
Bei Sondervereinbarungen mit dem Käufer gelten die Gewährleistungzeiträume  nicht oder nur bedingt, bzw. gibt es  keine Gewährleistung.

8. Rücksendungen
Eine Rücklieferung kann nur frei, innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Wir berechnen Wiedereinlagerungskosten in Höhe von 15% vom Kaufpreis oder Erstatten den vollen Betrag  als Gutschrift

9. Rückgabe von Altteilen
Altteile (AT-Teile) sind in gereinigtem Zustand frei Haus zurückzusenden.  Die Beseitigung von ev. Schäden oder Verschmutzungen durch Altöl  werden dem  Absender in Rechnung gestellt.

10. Zurückbehaltung, Aufrechnung
Dem Besteller steht ein Recht zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung gegenüber unseren Kaufpreisansprüchen lediglich wegen unbestrittener oder  rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Zahlungsvergütung unserer Leistungen,  für alle sonstigen Verpflichtungen des Bestellers, sowie für unsere   Leistungen ist der Sitz unserer Firma.

12. Gerichtsstand
Ist der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen  Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz   unserer Firma Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach  Vertragsabschluß  seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlagert,  oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der  Klageerhebung nicht bekannt ist.
 
13. Schlußbestimmungen
Die Ungültigkeit einer einzelnen Klausel berührt nicht die Wirksamkeit  der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine  angemessene Regelung im  Rahmen des normalen, möglichen und wirksamen  zur Geltung kommen.
 

 

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